Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation
Wir stärken Ihnen den Rücken!
Mit unserem Therapie-Programm der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation kann internationalen Studien zufolge ca 80% der PatientInnen dauerhaft geholfen werden.
Das Programm wurde auch in die Leitlinie des Gesundheitsministeriums zur Behandlung von Rückenschmerzen aufgenommen.
Was ist Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation?
Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Schmerzformen, eine zu schwache Rückenmuskulatur ist dabei die häufigste Ursache.
In Zusammenarbeit mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) haben die österreichischen Universitätsprofessoren, Herr Univ.-Prof. Dr. Günther Wiesinger und Herr Univ.-Prof. Dr. Michael Quittan, ein spezielles Therapie-Programm in Form der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation entwickelt, das seit über 15 Jahren erfolgreich eingesetzt wird.
"Rehabilitation" steht für "Wiederherstellung" – Ziel ist die optimale Behebung der Beschwerden, damit Sie stark im Beruf bleiben.
"Ambulant" bedeutet, dass Sie dieses erfolgreiche Therapie-Programm berufsbegleitend, also integriert in Ihren Berufsalltag, in Fach-Ambulatorien durchführen können.
Wie läuft die Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation ab?
In diesem Therapie-Programm stärken Sie Ihren Rücken, um voll berufstätig zu bleiben.
Das Programm der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation besteht aus:
- medizinischem Krafttraining unter ärztlicher Kontrolle,
- mentalen Entspannungsverfahren und Stressmanagement,
- Schulungen und Vorträgen
Seit mehr als 15 Jahren wird dieses spezielle Therapie-Programm höchst erfolgreich eingesetzt. Internationale Studien belegen, dass mit diesem Therapie-Programm ca. 80% der PatientInnen dauerhaft geholfen werden kann.
Wer kann Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Eine Bewilligung der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation ist dann möglich, wenn:
- ein stationäres Heilverfahren (Kur/GVA/Rehabilitation) stattgefunden hat,
- der Antrag auf ambulante Rehabilitation innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines PVA-bewilligten stationären Heilverfahrens bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingebracht wird,
- Sie nicht pensioniert sind.
- Teilweise genehmigt auch die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVAEB-OEB) das Programm.
Ihr Arzt und im Weiteren unsere Einrichtung übernehmen für Sie den gesamten administrativen Aufwand (Antrag, Bewilligung, Verrechnung mit der PVA resp. BVAEB-OEB, etc.) – es entstehen Ihnen keinerlei Kosten und kein Selbstbehalt.