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Zuweisung (Physiotherapie)

Für die Inanspruchnahme einer Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung mit der Verordnung der erforderlichen Behandlung.

Wenn Sie einen Ordinationstermin vereinbaren, wird die Zuweisung bei Notwendigkeit von uns erstellt.

Massagebehandlungen können - als Privatleistung - auch ohne Zuweisung in Anspruch genommen werden.

Bewilligung (Physiotherapie)

Für die Rückverrechnung mit den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) ist neben der ärztlichen Verordnung auch die vorherige Bewilligung erforderlich.

Bei der ÖGK ist die erste Serie bewilligungsfrei, wenn Sie in den letzten 13 Wochen keine Behandlung auf Kosten der ÖGK haben durchführen lassen.

Genehmigt werden je nach Krankenkasse meist 7 oder 10 Behandlungen mit drei (SVS: vier) verschiedenen Behandlungsarten, z. B. Einzelheilgymnastik, Heilmassage und Fangopackungen/Elektrotherapie/Ultraschall ... .

Wir unterstützen Sie gerne beim Ansuchen um Bewilligung und faxen die Zuweisung an die zuständige Bewilligungsstelle.

Rückverrechnung (Physiotherapie)

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Honorarnote. Nach deren Begleichung können Sie bei Ihrer Krankenkasse um einen (teilweisen) Kostenersatz einreichen. Dazu benötigen Sie:

  1. die ärztliche Verordnung
  2. die Honorarnote mit Zahlungsbestätigung
  3. und ein Antragsformular (das Sie von uns erhalten) mit Angabe Ihrer Bankverbindung.

Die Sozialversicherungsträger erstatten etwa 80% des Kassentarifs für die bewilligten Behandlungen, das entspricht etwa der Hälfte der von uns verrechneten Kosten.

Eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen übernimmt möglicherweise einen Gutteil des Selbstbehaltes.

Ambulante WS-Rehabilitation

Die ambulante Wirbelsäulen-Rehabilitation ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nach einem stationären Aufenthalt (Kur/GVA/Rehabilitation) wegen Beschwerden an der Brust- oder Lendenwirbelsäule.

Unter Umständen werden nach ärztlichem Antrag und Bewilligung die Kosten von der PVA zur Gänze übernommen (siehe Punkte re|train, Rehabilitation).